Musikindustrie

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flickr Matthew Good - Fredericton by seanmcgrath

Für gewöhnlich halte ich mich aus diesem Thema heraus. Denn Abmahnungen von Bloggern sind zwar ein wichtiges Thema, berühren aber praktisch immer mehr rechtliche als wirtschaftliche Aspekte.

Im aktuellen Fall aber lohnt es sich schon mal, die wirtschaftlichen Fragen näher zu beleuchten. Denn die Musikkonzerne Sony, Universal und Warner haben über eine Anwaltskanzlei eine Reihe von Blogs dafür abmahnen lassen, weil sie auf Seiten verlinkten, auf denen Mixtapes zum Download angeboten wurden.

Da diese Mixtapes auch Stücke enthalten, an deren Ausgangsmaterial alle Rechte bei den genannten Musikkonzernen liegen, sei schon der Link dorthin Rechte verletzend und Schaden verursachend. Will man dieser Logik folgen, müssten eigentlich auch alle Suchmaschinen abgemahnt werden, wovon mir aber nichts bekannt ist.

Rechtliche Würdigung

Aus rechtlicher Sicht haben Dr. Carsten Ulbricht (Web 2.0 & Recht) und Thomas Stadler (Internet-Law) zum Fall Stellung bezogen. Deren Sicht soll hier aber explizit nicht Gegenstand der Betrachtung sein.

BWL ganz grundsätzlich

Bei der Betriebswirtschaftslehre geht es letztlich immer um Geld. Jeder Kaufmann wägt danach ab, wie eine Handlung seiner selbst oder die eines Dritten auf seinen Umsatz wirkt. Dabei gibt es Einflüsse, die direkt auf den Umsatz wirken (es fehlt Geld in der Kasse) und solche, die indirekt wirken. Bei den indirekten Wirkungen geht es meist um den guten Ruf (das Image) oder Auflagen von Behörden (die uns hier aber nicht interessieren).

Wenn nun die oben genannten Musikkonzerne einen Schaden geltend machen, müssen sie entweder Einbussen beim Umsatz festgestellt haben oder in ihrem Image beeinträchtigt worden sein. Dabei ist dieser “Schaden” offenbar allein schon dadurch eingetreten, dass jemand einem Link von bestimmten Blogs aus folgend, auf einer Seite angekommen ist, wo ein Mixtape zum Download angeboten wurde – gleichgültig, ob man sich die Datei dann heruntergeladen hat oder nicht.

Die Wirkung von Links im Internet

Es muss also so sein, dass allein schon ein Link einen Schaden verursachen kann. Bekanntlich ist das Internet voller Links und sehr viele Seiten hätte gern mehr Links, die auf sie verweisen, da diese meist Traffic bringen und damit potenziell auch Umsatz.

So klar diese Logik ist, so schwer ist es, sie zu messen. Kein Controller dieser Welt kann wirklich nachrechnen, wie umsatzfördernd Verlinkungen im Internet für ein Unternehmen letztendlich sind. Denn dazu müsste man die Trafficströme teilweise über mehrere Stationen hinweg verfolgen können und zudem berücksichtigen, dass nicht jedes Folgen eines Links unmittelbar auch zu einem (spontanen) Kauf führt. Ferner muss man berücksichtigen, dass Online-Empfehlungen samt ihrer Links auch zu Offline-Käufen (im klassischen Einzelhandel) führen können.

Wenn nun aber schon die positiven Wirkungen von Links auf die eigenen Seiten im Internet nur sehr schwer messbar sind, wie will man dann einen “Schaden” berechnen können, der vollständig auf den Internetseiten Dritter stattfindet, zumal das “geschädigte” Unternehmen dabei gar nicht erwähnt wird?

Dazu kommt, dass etliche dieser Mixtapes kostenlos erhältlich waren. Wo liegt hier der wirtschaftliche Schaden? Selbst wenn Stücke eines Mixtapes auf Material beruhen, dessen Rechte vollständig bei einem Musikkonzern liegen, kann sich dieser kaum darauf berufen, dass ihm hier Umsatz entgeht. Das finanzielle Budget der Hörer von kostenlosen Mixtapes wird jedenfalls nicht geschmälert. Denkbar ist deshalb auch, dass die Hörer von Musiktapes einzelne Titel so gut finden, dass sie dazu dann die Originale kaufen.

Umsatz

Die Wirkungen von Links im Internet auf den Umsatz eines Unternehmens sind also nur schwer messbar, ausgenommen bei reinen Online-Angeboten wie Amazon. Noch schwieriger wird es, wenn Links ein bestimmtes Unternehmen gar nicht direkt tangieren. Ein daraus resultierender Nutzen oder Schaden ist empirisch praktisch nicht mehr feststellbar.

Image

Lässt sich eine Wirkung auf den Umsatz nicht messen, bleibt allein die Frage nach einem möglichen Image-Schaden. Aber auch hier gilt: Die Konzerne sind im vorliegenden Fall gar nicht Gegenstand der Blogartikel und ihrer Links. Sie kommen allenfalls partiell und indirekt vor. Ihr Image dürfte davon also nur in homöopathischen Dosen tangiert sein und auch das nur positiv: Denn welcher DJ remixt schon schlechte Songs?

Betriebswirtschaftliches Fazit

Im Ergebnis lässt sich für mich weder ein Umsatz- noch ein Image-Schaden erkennen. Allenfalls ensteht den Konzernen ein Image-Schaden dadurch, dass sie so rigoros gegen Blogger vorgehen und dabei jegliche Sensibilität vermissen lassen.

Dass Juristen diese Dinge anders sehen, liegt auf der Hand: Nicht zuletzt leben sie ja davon! Doch egal: Auch einem Betriebswirt wie mir ist klar, dass etwa der alte Goethe darunter gelitten hat, dass Raubdrucke seiner Bücher kursierten. Ein Urheberrecht musste her und es ist gut, dass wir ein solches heute haben.

Allerdings kann ich mich bisweilen nicht des Eindrucks erwehren, dass sich in Sachen Internet und Urheberrecht die Dinge im Lauf der letzten Jahre ziemlich verselbständigt haben und oft genug von den Rechteinhabern gar nicht mehr darauf geschaut wird, ob ihnen wirklich ein (Umsatz-) Schaden entstanden ist. Denn wenn sie ehrlich wären, müssten sie oft genug feststellen, dass sich ein solcher gar nicht messen lässt.

Doch geht es noch mit “rechten” Dingen zu, wenn die Betriebswirte nichts quantifizieren können, wo die Juristen munter Streitwerte festlegen?

flickr-hemingways-typewriter-shiny-things

Hemingway hatte es noch besser: Er musste einfach nur gute Texte schreiben, sei es als Reporter oder Schriftsteller (im Bild seine Schreibmaschine). Daneben hatte er reichlich Zeit für andere Dinge, etwas das Angeln oder die Jagd. 

Der “junge Autor in der digitalen Medienwelt” hingegen muss sich den Realitäten des Internets stellen und mehr tun, als nur gute Texte schreiben, wenn es nach Leander Wattig geht. Marcel Weiss (netzwertig.com) pflichtet ihm bei und sieht starke Parallelen zwischen der Welt der E-Books und der Musikindustrie.

Demnach kann der Arbeitsprozess in drei Komponenten gegliedert werden:

  1. Das Kerngeschäft bleibt die Kunst. Die muss natürlich gut sein, weil die Konkurrenz sehr groß ist und durch die hohe Transparenz des Internets schonungslos verglichen werden kann.
  2. An zweiter Stelle steht die Aufmerksamkeit (Attention). Der Künstler muss sich im Internet eine möglichst große Fangemeinde aufbauen und über diverse Kanäle (Social Networks, Blog, Twitter…) bedienen. Dabei schadet es auch nicht, neben den Fans auch Multiplikatoren (mit großer Reichweite) in das eigene Netzwerk einzubinden.
  3. Drittens folgt die Vermarktung. Da im Bereich digitalisierbarer Werke vieles ohnehin frei zirkuliert (”Pirate Bay“) und die Künstler viele ihrer Werke verschenken sollten, müssen sie alternative (und möglichst kreative) Einnahmequellen entwickeln.

Was wohl Hemingway dazu gesagt hätte? Ich zweifle nicht daran, dass dies die Realität in den Zeiten des Internets als “gigantische Kopiermaschine” widerspiegelt. Die meisten Schriftsteller und Musiker dürften damit aber hoffnungslos überfordert sein.

Das fängt schon bei Schritt zwei, der Generierung von Aufmerksamkeit, an. Was logisch und einfach klingt, ist in der Praxis gar nicht so leicht und sollte eher als Kunst für sich betrachtet werden. Gewiss: Es gibt sehr erfolgreiche Schriftsteller, die auf Twitter eine gute Figur machen, so etwa Paulo Coelho

Sensible und eher introvertierte Künstlernaturen wird das nicht überzeugen. Der souveräne Dialog via Social Media mit einer größeren Anhängerschaft ist ja selbst für gestandene Unternehmen noch alles andere als selbstverständlich, obwohl diese dafür Spezialisten beschäftigen können.

Noch schwieriger wird es dann beim dritten Punkt, der Vermarktung. Wer einen großen Teil seiner Werke verschenken soll (weil diese ohnehin frei zirkulieren werden), braucht schon eine sehr ausgeklügelte Strategie, um über andere Wege an genügend Einnahmen zu kommen. Unmöglich ist das nicht und es werden sich immer wieder kreative Beispiele und Vorbilder finden lassen. Für sehr viele Künstler wird es aber nicht praktikabel sein, weil ihnen dafür die Zeit und das nötige Geschick fehlen.

Ich sehe deshalb einen anderen Weg: Wer als Künstler noch keinen Namen hat und nicht über die Kaltschnäuzigkeit und Extrovertiertheit eines Gary Vaynerchuk verfügt, sollte als Standbein im Web zunächst ein Portal wählen. Für Musiker könnte dies Jamendo sein, für Schriftsteller die readbox.

Sowohl Jamendo als auch die readbox offerieren inzwischen auch kommerzielle Programme, so dass kein Künstler hier gleich alle seine Werke “verschenken” muss. Selbst in Sachen Marketing bekommt man hier Unterstützung, sollte aber vielleicht nicht seine ganze Hoffnung darauf setzen.

Immerhin dürften gute Werke auf solchen Portalen meistens schneller nach vorne kommen, als wenn ihre Urheber im Alleingang sich auf einem Blog, auf MySpace, Facebook und Twitter verzetteln…

Mit “Gefühl” will Marcel Weiß (netzwertig.com) die ökonomische Situation der Musikindustrie im digitalen Zeitalter erklären und erntet trotzdem reichlich Widerspruch in den Kommentaren.

Die Konfliktlinie ist dabei schnell ausgemacht: Marcel argumentiert ökonomisch absolut korrekt für Musik, die im Internet verfügbar ist. Er stuft diese Musik unter die Rubrik freie Güter ein. Allerdings blendet er bei dieser Betrachtung konsequent alle Umstände aus, die zur Erzeugung und Digitalisierung dieser Musik geführt haben.

Seine “Gegner” hingegen sehen die Dinge ganzheitlicher und führen eher urheberrechtliche Argumente an. Sie können, vielleicht auch mangels volkswirtschaftlicher Kenntnisse, nicht auf derselben Ebene wie Marcel argumentieren und somit auch nicht ausdrücken, dass Musik im Internet eher als Gemeingut und nicht als freies Gut angesehen werden muss.

Den Unterschied sehe ich so: Gemeingüter sind in ihrer Verwendung genauso frei wie freie Güter, ihre Bereitstellung ist jedoch mit Kosten verbunden. Ein freies Gut ist etwa die Luft (zum Atmen). Niemand stellt sie her, sie ist einfach da und verursacht keine Kosten. Dagegen ist ein kostenloser Parkplatz ein Gemeingut, da seine Nutzung zwar nichts kostet, er aber erst angelegt werden muss und dabei Kosten verursacht (auch der laufende Unterhalt kann Kosten verursachen, die aber nicht der Nutzer zu tragen hat).

Damit will ich der Argumentation von Marcel nicht widersprechen! Ich möchte nur das Augenmerk darauf lenken, dass Musik im Internet zwar grundsätzlich frei ist (und auch sein soll!), aber ihre Erstellung und Digitalisierung weiterhin Geld kosten.

Wer das im Hinblick auf kleinere Bands für vernachlässigbar hält, denke zum Beispiel mal an die Berliner Philharmoniker: Um hier eine qualitativ gute digitale Aufnahme herzustellen, sind fast Hundert Musiker und ein paar Toningenieure unterwegs. Werden die das auch weiterhin tun, selbst wenn sich die Kosten der Produktion nicht mehr direkt amortisieren lassen? Könnte das Orchester nicht auch einfach nur ein paar kurze Stücke auf YouTube stellen und das Publikum ansonsten auffordern, doch einfach in die Konzerte zu kommen?

Der Folgerung von Marcel, dass Musik als freies Gut im Internet zu einem “unendlichen Angebot” führen muss, kann ich deshalb nicht folgen. Die Berliner Philharmoniker übrigens auch nicht: Sie führen seit Dezember 2008 eine Digital Concert Hall. Wer hier Musik miterleben möchte, muss dafür bezahlen.

Noch ist das ein Experiment. Es zeigt aber, dass im Internet Musik nicht kostenlos sein muss. Vor diesem Hintergrund sollten sich die Freunde digitaler Zeiten einmal fragen, warum Musiker auch künftig ganze Alben produzieren und kostenlos ins Netz stellen sollen: Doch nicht nur für die Bequemlichkeit derjenigen, die gern kostenlos konsumieren?

Passend zum Thema sind auch die Ausführungen von Christian Henner-Fehr (Kulturmanagement Blog) mit dem Blick auf Kultureinrichtungen und Leander Wattig in Bezug auf die Buchbranche.