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Ohne Videos, keine Hartplatzhelden: Das gut 2 Jahre alte Social Network rund um den deutschen Amateurfußball hat nun auch in zweiter Instanz gegen den Württembergischen Fußballverband (WFV) verloren. Das Oberlandesgericht Stuttgart folgte der Argumentation der WFV, wonach der Verband Veranstalter der Fußballspiele ist und ihm damit auch exklusiv die Verwertungsrechte zustehen.

Eine ausführliche Analyse des Urteils gibt es auf Carta.  Dabei kritisiert Jürgen Kalwa das Urteil scharf, weil es sich in seiner Argumentation gerade gegen jenen Wettbewerb stellt, den das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eigentlich schützen möchte. Und komisch mutet in der Tat an, was der WFV hier verteidigt sehen will: Bislang hat sich nämlich kein Fußballverband für Amateurvideos über den Amateurfußball interessiert.

Erst die Hartplatzhelden selbst haben so etwas wie einen Markt auf diesem Gebiet erahnbar gemacht und noch längst ist nicht erwiesen, ob es diesen Markt überhaupt gibt. Den Richtern in Stuttgart scheint zudem die Tragweite ihrer Entscheidung gar nicht bewusst zu sein: Was ist zum Beispiel mit den über 41.000 Bildern auf Flickr, die dort unter dem Stichwort “Bundesliga” zu sehen sind und vom Volleyball über Eishockey bis hin zum Fußball einen schönen Querschnitt des deutschen Sports zeigen?

Flickr ist bekanntlich ein Tochterunternehmen von Yahoo, einem Unternehmen dessen kommerzielle Interessen nicht in Frage stehen. Nun sind Fotos keine “Filmaufzeichnungen”, aber gerade auf Flickr verwischen die Grenzen, weil hier seit einiger Zeit auch Videos hochgeladen werden können. Pikant könnte außerdem sein, dass gut 1.000 der Fotos auf Flickr mit dem Stichwort “Bundesliga” eine Creative Commons-Lizenz für kommerzielle Werke tragen. Diese Bilder dürfen also explizit in einem kommerziellen Kontext verwendet werden. Ob das den Sportverbänden wohl schon bekannt und bewusst ist?

Nach dem Urteil des OLG Stuttgart gegen die Hartplatzhelden müsste das jetzt anders werden und zeigt damit die Absurdität dieser Rechtsprechung: Denn ab jetzt kollidiert im Grunde jedes Amateur-Foto bzw. jedes Amateur-Video einer öffentlich organisierten Veranstaltung mit den Verwertungsrechten des Veranstalters, selbst wenn dieser von seinem Recht gar keinen Gebrauch macht. Das kann doch nicht der Ernst deutscher Richter sein?

Eine letzte Chance für die Hartplatzhelden stellt die Revision vor dem Bundesgerichtshof dar. Allerdings kostet der Gang in diese Instanz Geld, das die Hartplatzhelden nicht haben. Sie rufen deshalb jetzt dazu auf, ihnen mit Spenden zu helfen. Zu hoffen bleibt, dass der Bundesgerichtshof mit Sitz im badischen Karlsruhe mehr Weitblick beweist als die Richter im schwäbischen Stuttgart…

Robert Basic macht sich Gedanken über den Datenschutz und empfiehlt eine Art Creative Commons Lizenz für “Menschendaten”. Damit soll es einen rechtlichen Schutz für Daten zur Person und ihren Äußerungen geben, der grundsätzlich restriktiv (antikommerziell) voreingestellt wäre, vom Einzelnen jedoch auch (individuell) freier gehandhabt werden könnte.

Brauchen wir so etwas?

Unbedingt! Denn einerseits sind viel zu viele Personen unbedarft im Internet unterwegs und andererseits gibt es auf der Ebene der Unternehmen noch viel zu wenig Respekt vor ethischen Standards. Ein Beispiel: Letztes Jahr hätte ich einem Startup dabei helfen können eine Technologie zu vermarkten, bei der u. a. mit Bots Foren und Social Networks gezielt (und teilweise under cover) nach bestimmten Daten durchsucht werden können. Unternehmen sollten damit in Erfahrung bringen, was über sie und ihre Produkte so gesprochen wird. Ich habe damals moralische Bedenken angemeldet und mich aus der Sache zurückgezogen.

Wenig vertrauenserweckend sind auch die Fälle, wo renommierten (!) Unternehmen Registrierungsdaten samt Passwörtern abhanden kommen. Kurios in diesem Kontext: Dem wohlmeinenden ZDF, das von der Sache erfahren hatte und die Betroffenen per E-Mail warnen wollte, begegnen etliche zuerst mit ungläubigem Staunen und Mißtrauen…

Insgesamt macht das Internet in diesem Licht besehen auf mich einen Eindruck wie Amerika zur Zeit der Goldgräber: Von der Hoffnung auf schnellen Reichtum geblendet, machen sich viele auf den Weg und setzen mitunter auch ganz rücksichtslos ihre Ellbogen ein. Am Ende lag Amerikas Reichtum ganz woanders und die Goldgräber, von denen die wenigsten reich wurden, haben immerhin zum Ausbau der Infrastruktur zwischen Ost- und Westküste beigetragen.

In diesem Sinne unterstütze ich den Ansatz von Robert Basic nachdrücklich, was die Verbraucherebene (Privatpersonen) betrifft. Den Unternehmen, die mit Social Software oder auch Semantischer Software im Goldrausch der neuen technischen Möglichkeiten unterwegs sind, empfehle ich mehr moralische Integrität. Denn nur integre Geschäftsmodelle werden auf Dauer Bestand haben und wirklich funktionieren.