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	<title>Kommentare zu: Der Abmahnwahn und die Musikindustrie</title>
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	<description>Matthias Schwenk on the Post Everything Economy</description>
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		<title>Von: Matthias</title>
		<link>http://www.bwlzweinull.de/index.php/2009/09/25/abmahnwahn-musikindustrie/comment-page-1/#comment-17438</link>
		<dc:creator>Matthias</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 10:34:39 +0000</pubDate>
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		<description>@Carsten: Die Analogie mit den Nutzungslizenzen (GEMA) ist verständlich und nachvollziehbar - auf der Ebene der Mixtapes selber (und ihren Websites, auf denen sie zum Download angeboten werden).

Bei einer reinen Verlinkung auf eine solche Seite aber scheint mir das doch sehr an den Haaren herbeigezogen. Das verlinkende Blog nämlich kann kaum wissen, ob für ein empfohlenes Mixtape Lizenzgebühren anfallen - und falls ja, ob der DJ diese entrichtet hat oder nicht. Der Blogger kann dies selbst auch kaum nachprüfen, er müsste gerade den DJ fragen und sich auf dessen Aussage verlassen.

So etwas entspricht aber nicht der Natur eines Blogartikels: Er empfiehlt Musik, ähnlich wie dies eine Rezension in einer Zeitung auch tut. Eine Zeitung trägt aber niemals eine Mithaftung für die von ihr beschriebenen Sachverhalte bzw. Gegenstände. Sie haftet nur für die Richtigkeit ihrer eigenen Darstellung (Behauptungen im Text, Bildrechte...).

Ein Restaurantkritiker haftet ja auch nicht für die hygienischen Zustände einer Küche! Wenn ihm ein Essen schmeckt, wird er das Lokal in seiner Besprechung empfehlen. Wird später festgestellt, dass dort in der Küche die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden, wird der Kritiker dafür nicht in Mithaftung bzw. Regress genommen. Beim Blog und seinem Link soll das aber anders sein?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Carsten: Die Analogie mit den Nutzungslizenzen (GEMA) ist verständlich und nachvollziehbar &#8211; auf der Ebene der Mixtapes selber (und ihren Websites, auf denen sie zum Download angeboten werden).</p>
<p>Bei einer reinen Verlinkung auf eine solche Seite aber scheint mir das doch sehr an den Haaren herbeigezogen. Das verlinkende Blog nämlich kann kaum wissen, ob für ein empfohlenes Mixtape Lizenzgebühren anfallen &#8211; und falls ja, ob der DJ diese entrichtet hat oder nicht. Der Blogger kann dies selbst auch kaum nachprüfen, er müsste gerade den DJ fragen und sich auf dessen Aussage verlassen.</p>
<p>So etwas entspricht aber nicht der Natur eines Blogartikels: Er empfiehlt Musik, ähnlich wie dies eine Rezension in einer Zeitung auch tut. Eine Zeitung trägt aber niemals eine Mithaftung für die von ihr beschriebenen Sachverhalte bzw. Gegenstände. Sie haftet nur für die Richtigkeit ihrer eigenen Darstellung (Behauptungen im Text, Bildrechte&#8230;).</p>
<p>Ein Restaurantkritiker haftet ja auch nicht für die hygienischen Zustände einer Küche! Wenn ihm ein Essen schmeckt, wird er das Lokal in seiner Besprechung empfehlen. Wird später festgestellt, dass dort in der Küche die Hygienevorschriften nicht eingehalten werden, wird der Kritiker dafür nicht in Mithaftung bzw. Regress genommen. Beim Blog und seinem Link soll das aber anders sein?</p>
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	<item>
		<title>Von: Carsten Ulbricht</title>
		<link>http://www.bwlzweinull.de/index.php/2009/09/25/abmahnwahn-musikindustrie/comment-page-1/#comment-17437</link>
		<dc:creator>Carsten Ulbricht</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Sep 2009 08:03:09 +0000</pubDate>
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		<description>27. 9. 2009 um 10:01:50


 Hallo Matthias, 

vielen Dank für den hervorragenden Beitrag und die Darstellung des betriebswirtschaftlichen Blicks auf die Abmahnungen. Solche wirtschaftlichen Hintergründe sollten tatsächlich auch im rechtlichen Bereich öfters mehr Beachtung finden.

Zur Quantifizierung des Schadens vielleicht noch einen Hinweis, wie die Juristen diesen in solchen urheberrechtlichen Fallen berechenen.

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten den Schadenersatz der Höhe nach zu bestimmen, aus denen der Geschädigte grundsätzlich frei wählen kann.

Am häufigsten wird die Methode der sogenannten Lizenzanalogie herangezogen, also was wäre der marktübliche Preis für eine entsprechende Nutzungslizenz gewesen. Dabei kann man sich z.B. an den GEMA Gebühren oder ähnlichem orientieren. Während sich der Wert für ein Downloadangebot noch gut quantifizieren lässt, ist das für einen reinen Link ein bißchen schwieriger. Dennoch kann diese Methode der Lizenzanalogie ganz gut als Maßstab herangezogen werden.

Die konkrete Höhe des Schadenersatzes hängt dann auch von der Dauer der urheberrechtswidrigen Nutzung ab. Der marktübliche Preis einer Nutzungslizenz pro Monat ist also z.B. bei der Nutzung für ein Jahr mit 12 zu multiplizieren.

Diese Art der Schadensberechnung wird nicht nur bei Urheberrechts-, sondern auch bei Markenrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen herangezogen.

PS. Zur Komplettierung: Als weitere Ansätze werden der entgangene Gewinn angesetzt oder eben die Herausgabe des Verletzergewinns. Dies sind aber oft schwer zu berechnen bzw zu beweisen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>27. 9. 2009 um 10:01:50</p>
<p> Hallo Matthias, </p>
<p>vielen Dank für den hervorragenden Beitrag und die Darstellung des betriebswirtschaftlichen Blicks auf die Abmahnungen. Solche wirtschaftlichen Hintergründe sollten tatsächlich auch im rechtlichen Bereich öfters mehr Beachtung finden.</p>
<p>Zur Quantifizierung des Schadens vielleicht noch einen Hinweis, wie die Juristen diesen in solchen urheberrechtlichen Fallen berechenen.</p>
<p>Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten den Schadenersatz der Höhe nach zu bestimmen, aus denen der Geschädigte grundsätzlich frei wählen kann.</p>
<p>Am häufigsten wird die Methode der sogenannten Lizenzanalogie herangezogen, also was wäre der marktübliche Preis für eine entsprechende Nutzungslizenz gewesen. Dabei kann man sich z.B. an den GEMA Gebühren oder ähnlichem orientieren. Während sich der Wert für ein Downloadangebot noch gut quantifizieren lässt, ist das für einen reinen Link ein bißchen schwieriger. Dennoch kann diese Methode der Lizenzanalogie ganz gut als Maßstab herangezogen werden.</p>
<p>Die konkrete Höhe des Schadenersatzes hängt dann auch von der Dauer der urheberrechtswidrigen Nutzung ab. Der marktübliche Preis einer Nutzungslizenz pro Monat ist also z.B. bei der Nutzung für ein Jahr mit 12 zu multiplizieren.</p>
<p>Diese Art der Schadensberechnung wird nicht nur bei Urheberrechts-, sondern auch bei Markenrechts- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen herangezogen.</p>
<p>PS. Zur Komplettierung: Als weitere Ansätze werden der entgangene Gewinn angesetzt oder eben die Herausgabe des Verletzergewinns. Dies sind aber oft schwer zu berechnen bzw zu beweisen.</p>
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	<item>
		<title>Von: Hip Hop Culture-Radioshow since 1998 &#124; Abmahnwelle gegen deutsche Hip Hop-Blogger</title>
		<link>http://www.bwlzweinull.de/index.php/2009/09/25/abmahnwahn-musikindustrie/comment-page-1/#comment-17434</link>
		<dc:creator>Hip Hop Culture-Radioshow since 1998 &#124; Abmahnwelle gegen deutsche Hip Hop-Blogger</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 20:25:45 +0000</pubDate>
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		<description>[...] zu Recht kommt nat&#252;rlich die Kritik an dieser Abmahnwelle gegen Blogger, wenn auch selbstverst&#228;ndlich prim&#228;r aus dem Blogger-Lager selbst. Schlie&#223;lich [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] zu Recht kommt nat&#252;rlich die Kritik an dieser Abmahnwelle gegen Blogger, wenn auch selbstverst&#228;ndlich prim&#228;r aus dem Blogger-Lager selbst. Schlie&#223;lich [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Matthias</title>
		<link>http://www.bwlzweinull.de/index.php/2009/09/25/abmahnwahn-musikindustrie/comment-page-1/#comment-17432</link>
		<dc:creator>Matthias</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 18:42:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.bwlzweinull.de/?p=3079#comment-17432</guid>
		<description>@Ulrike: Schön wäre es! Die üblichen Floskeln (wie auch hier im Blog) schützen im Zweifel vor gar nichts, denn rechtlich wird im Einzelfall sehr genau unterschieden, wie und auf was man verlinkt. 

Eine Mithaftung wird z. B. dann angenommen, wenn man sich &quot;solidarisch&quot; zeigt mit dem verlinkten Inhalt. Ein Musikblogger könnte etwa Probleme bekommen, wenn er ein Mixtape ausdrücklich lobt und dessen Download empfiehlt.

Dass die Rechtsprechung damit auf dem besten Wege ist, jegliche Form von Besprechungen (Rezensionen) unmöglich zu machen, wurde bislang noch nicht auf breiter Ebene diskutiert - weil etwa Zeitungen (im Web) bislang auf ausgehende Links weitgehend verzichtet haben. 

Für mehr Infos zu diesem Thema empfehle ich den Blogartikel von Dr. Carsten Ulbricht (wie oben im Text verlinkt).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Ulrike: Schön wäre es! Die üblichen Floskeln (wie auch hier im Blog) schützen im Zweifel vor gar nichts, denn rechtlich wird im Einzelfall sehr genau unterschieden, wie und auf was man verlinkt. </p>
<p>Eine Mithaftung wird z. B. dann angenommen, wenn man sich &#8220;solidarisch&#8221; zeigt mit dem verlinkten Inhalt. Ein Musikblogger könnte etwa Probleme bekommen, wenn er ein Mixtape ausdrücklich lobt und dessen Download empfiehlt.</p>
<p>Dass die Rechtsprechung damit auf dem besten Wege ist, jegliche Form von Besprechungen (Rezensionen) unmöglich zu machen, wurde bislang noch nicht auf breiter Ebene diskutiert &#8211; weil etwa Zeitungen (im Web) bislang auf ausgehende Links weitgehend verzichtet haben. </p>
<p>Für mehr Infos zu diesem Thema empfehle ich den Blogartikel von Dr. Carsten Ulbricht (wie oben im Text verlinkt).</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Ulrike Langer</title>
		<link>http://www.bwlzweinull.de/index.php/2009/09/25/abmahnwahn-musikindustrie/comment-page-1/#comment-17430</link>
		<dc:creator>Ulrike Langer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 18:17:10 +0000</pubDate>
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		<description>Sollte nicht eigentlich der Umstand, dass man sich im Impressum vorsichthalber ausdrücklich von jeglichen verlinkten Inhalten distanziert, vor Abmahnungen dieser Art schützen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sollte nicht eigentlich der Umstand, dass man sich im Impressum vorsichthalber ausdrücklich von jeglichen verlinkten Inhalten distanziert, vor Abmahnungen dieser Art schützen?</p>
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		<title>Von: Matthias</title>
		<link>http://www.bwlzweinull.de/index.php/2009/09/25/abmahnwahn-musikindustrie/comment-page-1/#comment-17429</link>
		<dc:creator>Matthias</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 17:05:08 +0000</pubDate>
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		<description>@Falk: Danke für den Hinweis.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Falk: Danke für den Hinweis.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Falk D. (Pirat)</title>
		<link>http://www.bwlzweinull.de/index.php/2009/09/25/abmahnwahn-musikindustrie/comment-page-1/#comment-17428</link>
		<dc:creator>Falk D. (Pirat)</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 16:56:29 +0000</pubDate>
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		<description>Die Bewertung erhält noch einen Tick mehr Absurdität, wenn man einbezieht, dass DJ Curse und seine Künstlerplattform ARR genau jene Mixtapes auch verlinkt und empfohlen haben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bewertung erhält noch einen Tick mehr Absurdität, wenn man einbezieht, dass DJ Curse und seine Künstlerplattform ARR genau jene Mixtapes auch verlinkt und empfohlen haben.</p>
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		<title>Von: DJ Ron</title>
		<link>http://www.bwlzweinull.de/index.php/2009/09/25/abmahnwahn-musikindustrie/comment-page-1/#comment-17427</link>
		<dc:creator>DJ Ron</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2009 16:49:33 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Doch geht es noch mit “rechten” Dingen zu, wenn die Betriebswirte nichts quantifizieren können, wo die Juristen munter Streitwerte festlegen?&quot;

Haha... Sehr gut!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Doch geht es noch mit “rechten” Dingen zu, wenn die Betriebswirte nichts quantifizieren können, wo die Juristen munter Streitwerte festlegen?&#8221;</p>
<p>Haha&#8230; Sehr gut!</p>
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