Platzverweis für die Hartplatzhelden

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Ohne Videos, keine Hartplatzhelden: Das gut 2 Jahre alte Social Network rund um den deutschen Amateurfußball hat nun auch in zweiter Instanz gegen den Württembergischen Fußballverband (WFV) verloren. Das Oberlandesgericht Stuttgart folgte der Argumentation der WFV, wonach der Verband Veranstalter der Fußballspiele ist und ihm damit auch exklusiv die Verwertungsrechte zustehen.

Eine ausführliche Analyse des Urteils gibt es auf Carta.  Dabei kritisiert Jürgen Kalwa das Urteil scharf, weil es sich in seiner Argumentation gerade gegen jenen Wettbewerb stellt, den das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eigentlich schützen möchte. Und komisch mutet in der Tat an, was der WFV hier verteidigt sehen will: Bislang hat sich nämlich kein Fußballverband für Amateurvideos über den Amateurfußball interessiert.

Erst die Hartplatzhelden selbst haben so etwas wie einen Markt auf diesem Gebiet erahnbar gemacht und noch längst ist nicht erwiesen, ob es diesen Markt überhaupt gibt. Den Richtern in Stuttgart scheint zudem die Tragweite ihrer Entscheidung gar nicht bewusst zu sein: Was ist zum Beispiel mit den über 41.000 Bildern auf Flickr, die dort unter dem Stichwort “Bundesliga” zu sehen sind und vom Volleyball über Eishockey bis hin zum Fußball einen schönen Querschnitt des deutschen Sports zeigen?

Flickr ist bekanntlich ein Tochterunternehmen von Yahoo, einem Unternehmen dessen kommerzielle Interessen nicht in Frage stehen. Nun sind Fotos keine “Filmaufzeichnungen”, aber gerade auf Flickr verwischen die Grenzen, weil hier seit einiger Zeit auch Videos hochgeladen werden können. Pikant könnte außerdem sein, dass gut 1.000 der Fotos auf Flickr mit dem Stichwort “Bundesliga” eine Creative Commons-Lizenz für kommerzielle Werke tragen. Diese Bilder dürfen also explizit in einem kommerziellen Kontext verwendet werden. Ob das den Sportverbänden wohl schon bekannt und bewusst ist?

Nach dem Urteil des OLG Stuttgart gegen die Hartplatzhelden müsste das jetzt anders werden und zeigt damit die Absurdität dieser Rechtsprechung: Denn ab jetzt kollidiert im Grunde jedes Amateur-Foto bzw. jedes Amateur-Video einer öffentlich organisierten Veranstaltung mit den Verwertungsrechten des Veranstalters, selbst wenn dieser von seinem Recht gar keinen Gebrauch macht. Das kann doch nicht der Ernst deutscher Richter sein?

Eine letzte Chance für die Hartplatzhelden stellt die Revision vor dem Bundesgerichtshof dar. Allerdings kostet der Gang in diese Instanz Geld, das die Hartplatzhelden nicht haben. Sie rufen deshalb jetzt dazu auf, ihnen mit Spenden zu helfen. Zu hoffen bleibt, dass der Bundesgerichtshof mit Sitz im badischen Karlsruhe mehr Weitblick beweist als die Richter im schwäbischen Stuttgart…

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4 Kommentare

Müsste das dann nicht konsequenterweise auch für andere Bereiche gelten? Also z.B. wenn ich ein Buch schreibe und als Grundlage andere Bücher heranziehe? Auch da müsste man dann die Rechte dieser Autoren berücksichtigen. Oder verstehe ich da das Urteil jetzt falsch?

@Christian: Die Juristen würden Dir sicher heftig widersprechen, obwohl sie es schwer mit der Argumentation hätten! Bei den Büchern liegt die Sache etwas anders, da sie keine “Veranstaltung” (wie ein Fußballspiel) sind.

Stellst Du Dich aber mit einem auffälligen Hut in Stuttgart auf die Straße und deklarierst das als “Happening” oder “Straßenkunst”, kann man das als Veranstaltung ansehen und Dir würden exklusiv die Verwertungsrechte an jeglichem Bildmaterial zustehen.

Streng genommen dürfte man Dich auch noch fotografieren oder filmen, das Bildmaterial muss dann aber privat bleiben und dürfte auch nicht auf Flickr oder YouTube ohne Dein Einverständnis hochgeladen werden….

Ich bin da kein Experte, deshalb hatte ich das auch als Frage formuliert. Da hat es user generated content dann zukünftig aber schwer bei solchen Urteilen.

@Christian: Sei froh, dass Du in Österreich lebst! :-)

Was das Recht in Deutschland betrifft, gilt immer noch die Kleinstaaterei aus dem 18. Jahrhundert: Die Rechtsprechung eines OLG Stuttgart hat in München oder Hamburg nicht viel Gewicht, dort kann eine Kammer auch ganz anders entscheiden…